Sri Lanka
Klimatabelle Colombo
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 30 | 31 | 31 | 31 | 30 | 29 | 31 | 29 | 29 | 29 | 29 | 29 |
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Min. Temperatur °C | 22 | 22 | 23 | 24 | 26 | 25 | 24 | 25 | 25 | 24 | 23 | 22 |
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Sonnenstunden / Tag | 8h | 9h | 8h | 7h | 6h | 5h | 6h | 6h | 5h | 7h | 6h | 8h |
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Regentage | 7 | 6 | 8 | 14 | 19 | 18 | 12 | 11 | 13 | 19 | 16 | 10 |
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Luftfeuchtigkeit | 73% | 74% | 76% | 78% | 80% | 83% | 83% | 81% | 81% | 78% | 78% | 78% |
WETTER & KLIMA
Sri Lanka ist durch ein tropisch feuchtheißes Monsunklima, das durch den Einfluss des Indischen Ozeans etwas gemildert wird, gekennzeichnet.
Im Norden: Auf der Halbinsel Jaffna herrscht ein trocken-heißes Klima, hier regnet es am häufigsten zwischen November und Februar.
Im Süden und Westen: Feuchtwarmes Klima in den Küstengebieten und im Flachland, in Colombo und im Südwesten regnet es insbesondere zwischen Mai und August.
Zentrales Bergland: Hier ist das Klima teils trocken, teils feucht, aber kühler als im Flachland. Im Bergland mit Höhen bis 2.500m regnet es meist in zwischen Juli und Dezember.
Beste Reisezeit
Für Reisen in den Norden empfehlen wir die Monate April bis September zu wählen. Bei Reisen an die Südwestküste ist der Zeitraum zwischen Oktober und April besonders beliebt.
WÄHRUNG
1 Sri-lankische Rupie (LKR) = 100 Sri Lanka Cents
Derzeitiger Kurs:
1 CHF = ca.183 LKR
(Stand: Dezember 2019)
Aktuelles zu COVID-19
Der internationale Flughafen in Colombo ist weiterhin grundsätzlich für ankommende Ausländer auf internationalen Linienflügen geschlossen, sodass eine Einreise derzeit nur im Ausnahmefall nach individueller Prüfung durch die sri-lankischen Behörden möglich ist. Einreisevisa werden sonst nicht erteilt.
Einreisende werden zu einer 28-tägigen Quarantäne verpflichtet, von der die ersten 14 Tage in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung oder in einem für Reisende kostenpflichtigen Hotel zu verbringen sind. Anschließend erfolgt eine 14-tägige häusliche Quarantäne.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/fokus/focus5.html
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE
Nach Sri Lanka ist es möglich mit dem Reisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Für den Aufenthalt in Sri Lanka wird ein Visum benötigt. Es gibt die Möglichkeit das Visum online (bis zu 30 Tage) unter www.eta.gov.lk/slvisa, zuvor bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung (bis zu 30 oder bis zu 90 Tage), bei einem Reisebüro oder bei der Einreise vor Ort zu beantragen (je bis zu 30 Tage). Bitte beachten Sie, dass es bei der Beantragung vor Ort zu zusätzlichen Kosten und zu langen Wartezeiten kommen kann.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für ein e-Visum beträgt etwa 3 Arbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. Bei der sri-lankischen Botschaft kann das Visum per Post mindestens fünf Wochen oder persönlich mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt beantragt werden. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Besonderheiten: Ein Langzeitvisum von bis zu 90 Tagen kann nur vor der Reise bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung beantragt werden – Das Online-Verfahren ist in diesem Fall nicht anwendbar. Verlängerungen über 90 Tage hinaus müssen innerhalb Sri Lankas beantragt werden. Auch Kurzzeitvisa können vor Ort bis zu zweimal um 90 Tage verlängert werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Visumantrag
– Kopie Hin- und Rückflugticket oder Schiffsreservierung
– Hotelbuchungsbestätigung
– Nachweis Zweck der Reise
– Nachweis Aufenthaltstitel (falls notwendig)
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Bodenheim, Bremen, Frankfurt a.M., Hamburg, Kaarst, Langenhagen, Leipzig, München oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Dieses berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 48 Stunden und kann unter www.eta.gov.lk/slvisa beantragt werden.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Es sind keine Impfungen bei einer direkten Reise aus Europa für Sri Lanka vorgeschrieben.
Gelbfieber: – Für alle Personen die älter als 9 Monate sind, unmittelbar aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen bzw. sich in den letzten 14 Tagen in einem aufgehalten haben, benötigen zur Einreise eine Gelbfieberimpfung.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Sri Lanka empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Chikungunya-Fieber
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber