Unbeschwertes Reisen

VERANSTALTER HINWEISE FÜR UNBESCHWERTES REISEN WÄHREND DER CORONA ZEIT

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Das Reisen in sehr viele Länder ist wieder ohne allzu große Einschränkungen möglich. Da uns Ihr Wohl und Ihre Gesundheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen stets aktuelle Hinweise zu den Reisemöglichkeiten, auch zum Ende der Corona Pandemie geben möchten, sind wir im ständigen Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen sowie Behörden und unseren Partnern vor Ort.

Aktuelle Situation bei Reisen in Europa und in ferne Länder

Das Auswärtige Amt hat Reiserestriktionen für die meisten EU Länder weitestgehend erleichtert bzw. aufgehoben. In Nicht-EU Länder gelten sie allerdings zumeist weiterhin und werden oft ad-hoc je nach Inzidenzlage im Land geändert. Grundsätzlich hat die Bundesregierung die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete aufgehoben. Die Corona Reisehinweise für die einzelnen Länder sind sehr dynamisch und ändern sich entsprechend der örtlichen Situation. Die jeweils aktuell gültigen Hinweise finden Sie bei uns auf der website unter “Corona-Informationen” hier weiter unten oder auf der jeweiligen Länder- oder Reiseseite bzw. unten in der Fusszeile der website unter der Rubrik “Corona Informationen”. Diese Informationen gelten für Reisen ab Deutschland. Bei Reisen mit Abflug in der Schweiz informieren Sie sich bitte bei den Schweizer Behörden.

Da wir noch einige Monate mit dieser Situation weiter pragmatisch umgehen müssen, bieten wir Ihnen ein Maximum an Flexibilität und Sicherheit bei der Reiseplanung für 2021.

Sollten Sie langfristige Planungssicherheit wünschen und möchten eine Reise planen und buchen, dann bieten wir Ihnen mit der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung und Umbuchung bei Flugreisen. Mit dieser kostenlosen Umbuchungs- und Stornogarantie gewähren wir Ihnen bei Neubuchungen von Reisen mit Antrittsdatum bis 30.04.22 bis zu 30 Tage vor der Abreise eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung, falls das Coronavirus die Reise in das gebuchte Land nicht möglich macht und dies durch einen entsprechenden Reisehinweis/ Reisewarnung (nur bei Virusvariantengebiet) angezeigt ist. 30 Tage gilt für alle Rundreisen in EU und Nicht-EU Länder bei denen Sie die Reise bei uns inkl. Flug gebucht haben.  Die kostenlose Umbuchungs- und Stornogarantie gilt für alle Privatreisen und Kleingruppenreisen sowie alle Vor- und Nachprogramme inkl. internationalem Flug in normalen Tarifklassen mit den unter 2. genannten Fristen. Weitere Ausnahmen von dieser Regelung sind Flüge zu Sonderbedingungen und Sonderpreisen (diese werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt) sowie Kreuzfahrten und Ausflüge/Aktivitäten.

Sollten Sie, was niemand denkt, leider selbst nachweislich infiziert sein und unabhängig vom Reisehinweis des Auswärtigen Amtes oder des Reiselandes die geplante Reise nicht antreten können, gelten selbstverständlich die gleichen flexiblen Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE (medizinischer Nachweis erforderlich). Bei einer kostenlosen Stornierung im Rahmen der Sorglos-Buchen-Garantie entstehen Bearbeitungsgebühren von 30€ je Buchung, die mit der geleisteten Anzahlung verrechnet oder separat in Rechnung gestellt werden.

Weitere Informationen zum und einen noch umfassenderen Reiseversicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus entnehmen Sie der Website unseres Partners Allianz/ Elvia Assekuranz unter folgendem Link https://www.allianz-reiseversicherung.de/hilfe-und-service/coronavirus-info/

Weitere Fragen zu Reisehinweisen, der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE und zum Planen und Buchen von Reisen in der aktuellen Situation beantworten wir gerne: +49 221 29255770 oder [email protected] oder im Chat auf der website.

 

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Tagesaktuelle Corona Informationen

Hier finden Sie täglich für Sie aktualisierte Informationen zur Coronalage sowie zu Reiseregelungen und -vorschriften in den auswählbaren Ländern weltweit Ferner sind in den Informationen je Land auch Links zu Websites zu finden, die Sie auf Portale weiterleiten, um dort die notwendigen Formulare zur Einreise zu erstellen
Details erfahren

Hygiene- & Sicherheitskonzept

Ihre Gesundheit und Sicherheit haben für uns höchste Priorität. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort haben wir ein Hygiene- & Sicherheitskonzept erarbeitet. So können Sie sorglos Ihre Traumreise in vollen Zügen genießen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Vorgaben in Ihrem eigenen Interesse und aus Rücksicht auf Mitreisenden zu befolgen.

Vor der Reise

Bereits mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie von uns Informationen zu den Hygiene-Vorschriften. Nehmen Sie bitte ausreichend Gesichtsmasken und Handdesinfektionsmittel mit.

An- und Abreise

Bitte beachten Sie, dass derzeit ein durchgängiger Mund-/Nasenschutz im öffentlichen Personenverkehr (nah und fern) vorgeschrieben ist. Für Kinder unter sechs Jahren ist dieser nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, sollte ein dementsprechendes Attest bei sich führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn.

In den Terminalanlagen der Flughäfen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Damit der Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird, sind in sämtlichen Wartebereichen Markierungen am Boden angebracht. Zudem kann nur jeder zweite Sitzplatz genutzt werden. Des Weiteren weisen mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen auf die geltende Abstandsregel hin.

Reisende sollten sich auf längere Wartezeiten und Verzögerungen einstellen. Daher empfehlen wir, frühzeitig vor Abflug am Flughafen zu sein:

  • bei Reisezielen in der EU: mindestens 3 Stunden vor Abflug
  • bei Reisezielen außerhalb der EU: mindestens 3,5 Stunden vor Abflug.

Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt dringend auf der Webseite Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, da es teilweise unterschiedliche Vorschriften gibt. Die Flugzeughersteller Boeing und Airbus bestätigen die Verwendung von Hepa-Filtern in den Klimaanlagen, womit die Luftqualität vergleichbar ist mit der in Operationssälen oder auf Intensivstationen. Die Fluggesellschaften versuchen, Abstand zu gewährleisten, geben jedoch keine Garantie für einen freien Mittelplatz. Bei einigen Airlines ist das Tragen von Visieren (Face Shields) und Masken mit Ventil nicht zulässig.

Ankunft im Zielgebiet/ Transfer

Bei Einreise am Flughafen können stichprobenartig Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen durchgeführt werden. Sollten Sie leichte Erkältungssymptome verspüren und dennoch reisen wollen, empfehlen wir, sich 48 Stunden vor Abreise einem Corona-Schnelltest zu unterziehen und das negative Testergebnis (Ihr Name muss auf dem Testergebnis deutlich zu sehen sein zudem muss das Testergebnis in englischer Sprache sein) mitzuführen und entsprechend vorzulegen. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder.

Wir setzen für die meisten Reisen gecharterte Busse ein. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Sollte es uns nicht möglich sein, einen eigenen Bus zu stellen, gelten die Belegungsgrenzen gemäß den lokalen Vorschriften des jeweiligen Zielgebiets. In den Bussen empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Desinfektionsmittel für die Hände wird in der Regel bereitgestellt. Es gelten die lokalen Vorschriften.

Wo möglich, wird nur die hintere Tür der Busse zum Ein- und Aussteigen genutzt. Es erfolgt in der Regel ein systematisch koordiniertes Ein –und Aussteigen zur Kontaktvermeidung. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.

Hotelunterbringung

Die Hotels verfügen in allen relevanten Bereichen über eine ausreichende Menge an Desinfektionsspendern. Die Hotelangestellten tragen Mund-Nasen-Bedeckungen im direkten Kontakt mit den Gästen und werden im Umgang mit den Hygiene-Vorschriften zu Covid-19 geschult. Die Hotels sind angehalten, die Hotelmitarbeiter in festen Teams arbeiten zu lassen, um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren.

Die Grundreinigung der Zimmer erfolgt vor jeder neuen Anreise mit geeignetem Desinfektionsmittel. Entertainment-Aktivitäten sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter in der Regel möglich, sofern es vereinzelt durch lokale Vorschriften nicht zu Einschränkungen kommt. Zu Beginn der Lockerungen kann nicht immer gewährleistet werden, dass alle Einrichtungen, wie z.B. Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum in den Hotels geöffnet sind. Dies ist abhängig von den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes.

Verpflegung

Unsere Hotelpartner verzichten überwiegend auf Mahlzeiten in Büffetform. Die Mahlzeiten werden stattdessen größtenteils à la carte am Tisch gereicht. Sollte auf Büffets nicht verzichtet werden können, geben die Hotelangestellten das Essen in der Regel auf die Teller. In den entsprechenden Räumlichkeiten werden zwischen den einzelnen Tischen großzügige Abstände eingehalten (mindestens 1,50 Meter).

Auch bei Restaurants sind unsere lokalen Partner angehalten, auf das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter) und eine à la carte-Verpflegung zu achten.

Während der Rundreise (Reisebus oder Fahrzeug bei Privatreise)

Bei jeder neuen Reisegruppe werden die eingesetzten Reisebusse/ Fahrzeuge hinreichend desinfiziert. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Desinfektionsmittel (Handspender) sind in allen Bussen ausreichend vorhanden. In den Bussen empfehlen wir generell das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Lokale Vorschriften sind insgesamt zu beachten.

Die Begrüßung erfolgt kontaktlos. Reiseleiter und Fahrer tragen einen Mund-/Nasenschutz.

Wo möglich, wird lediglich die hintere Bustür zum Ein- und Aussteigen genutzt und ein systematisches Ein- und Aussteigen anhand der Sitzplatzlage koordiniert. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.

Sollten Sie während der Reise Krankheitssymptome aufweisen, wird sich Ihr Reiseleiter darum kümmern, dass Sie schnellstmöglich untersucht und falls möglich auf Covid-19 getestet werden. Zu diesem Zweck führt der Reiseleiter jederzeit Informationen über nahegelegene Krankenhäuser und Ärzte mit sich. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch die Behandlung von Pandemieauswirkungen beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Ländern muss eine Auslandskrankenversicherung erforderlich ist.

Begegnungen/ Ausflüge

Die Reisen mit uns beinhalten die Begegnung mit der Kultur und den Menschen des Landes. Dies wollen wir auch in der jetzigen Situation nicht missen, auch möchten wir mit unseren Besuchen die Menschen vor Ort weiterhin unterstützen. Bitte achten Sie deshalb auch hier auf ein entsprechendes Verhalten und das Einhalten von genügend Abstand.

Bei Besichtigungen werden die Bestimmungen der einzelnen Länder zur Begrenzung von Gästen an den Sehenswürdigkeiten eingehalten und es wird explizit auf die Beachtung der erforderlichen Abstandsregeln hingewiesen (Mindestabstand: 1,50 Meter). Eventuell müssen hierfür Reiseabläufe angepasst werden (gegebenenfalls kann dies auch kurzfristig vor Ort geschehen). Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Ausflüge nicht wie geplant stattfinden können. Hier planen wir für Sie Alternativen ein. Der Reiseleiter trägt einen Mund-/Nasenschutz und spricht so laut, dass er für alle Reisenden trotz Abstand gut verständlich ist.

Auf vielen Reisen nutzen wir zur Unterstützung Audiosysteme, damit Sie trotz Abstand Ihrer Reiseleitung gut folgend können.

Reiseleiter

Unsere Partner-Agenturen vor Ort sind angehalten, alle Reiseleiter auf die Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Covid-19 zu schulen und hierbei mit Gesundheitsbehörden und Gesundheitsspezialisten zusammen zu arbeiten. Die Reiseleiter werden kontrollieren, dass der Bus gründlich gereinigt, gelüftet und desinfiziert wird.

Aktuelle Reisehinweise der Länder

Hier finden Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise in Bezug auf Covid-19 pro Reiseland im Überblick.

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Oman

Überblick

Stand - Tue, 05 Dec 2023 11:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 07 Mar 2024 15:35:21 +0100)

Letzte Änderungen: 

Einreise und Zoll - Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Im Grenzgebiet des Dreiländerecks von Jemen, Saudi-Arabien und Oman können gewaltsame Übergriffe und Reiseeinschränkungen auftreten. Mit verstärkten Straßenkontrollen durch die Polizei bzw. das Militär ist zu rechnen.

  • Meiden Sie die unmittelbare Grenzregion zu Jemen und beachten Sie die Reisewarnung für Jemen.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und die Gefahr von Gewaltverbrechen sind sehr niedrig. Raub und Diebstahl kommen aber besonders an von Touristen frequentierten Orten vor.

  • Lassen Sie die übliche Vorsicht walten.
  • Halten Sie Türen und Fenster von Fahrzeugen geschlossen und lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Piraterie

Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Arabischen Meer gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz internationaler Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie kann ein wirksamer Schutz nicht garantiert werden.

  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.

Natur und Klima

Es herrscht sehr trockenes Wüstenklima, an den Küsten bei hoher Luftfeuchtigkeit. Insbesondere im Winter kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen. Wadis können sich dann schnell in reißende Flüsse verwandeln.

Tropische Zyklonen können aus dem Indischen Ozean auf die omanischen Küsten treffen und mit Sturm und Starkregen Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen, die in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen.

Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.

  • Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen wie z.B. der Public Authority for Civil Aviation.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Lassen Sie Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der Zustand der Straßen ist meist gut. Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate auch mit tödlichem Ausgang allerdings relativ hoch.

Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaften führt, werden häufig unterschätzt. Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Durch Überflutungen können sonstige Straßen schnell unpassierbar werden.

Bei Fahrten außerhalb des Großraums Maskat besteht insbesondere bei Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr, auch wegen freilaufender Kamele. In abgelegenen Regionen kann es mehrere Stunden bis zum Eintreffen eines Unfallrettungsdienstes dauern.
Vor dem Hintergrund der momentanen Lage in Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Sultanat Oman mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen.

Mietwagen sind, insbesondere beim Insassenschutz, nicht immer hinreichend versichert. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein.

Es gibt strenge Verkehrskontrollen. Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) können harte Strafen – auch Haftstrafen – nach sich ziehen.

Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert und können sich als überaus gefährlich erweisen. Auch Wanderungen an beliebten Touristenzielen (Wadi Shab, Wadi Bani Khalid u.a.) können mitunter durch so steiles oder abschüssiges Gelände führen, dass selbst eine kleine Unachtsamkeit an der falschen Stelle tödlich enden kann.

  • Fahren Sie im Straßenverkehr stets defensiv und vorausschauend.
  • Achten Sie bei Mietwagen auf Versicherungsbedingungen.
  • Achten Sie bei langen Wüstentouren auf die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, machen Sie regelmäßig Pausen und planen Sie rechtzeitig Übernachtungen ein.
  • Vermeiden Sie Fahrten außerhalb Maskats bei Dunkelheit.
  • Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge möglichst mit einem Reiseveranstalter, stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser. Nehmen Sie eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) mit.
  • Für Off-Road Touren sollten Sie Reiseroute und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber hinterlegen.
  • Seien Sie bei Wanderungen in Wadis besonders vorsichtig.

Führerschein

Auch wenn der deutsche Führerschein grundsätzlich für Touristen für die Anmietung eines Mietwagens ausreicht, wird ein Internationaler Führerschein empfohlen, der aber nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig ist. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Oman mit bis zu drei Jahren strafbewehrt. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Zwar sind keine Fälle „aktiver" Strafverfolgung bekannt geworden, jedoch Haftstrafen mit Ausweisung nach Ableisten der Haftstrafe soweit homosexuelle Handlungen angezeigt werden und zu einer Anklage führen.

„Cross-dressing" ist in Oman illegal und wird mit Haftstrafe von mindestens einem Monat bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe von mindestens 100 OMR und maximal 300 OMR bestraft.

  • Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen.

Außerehelicher Geschlechtsverkehr ist in Oman illegal und wird mit mindestens sechs Monaten bis zu drei Jahren Haft bestraft. Soweit eine/r der Beteiligten verheiratet ist, beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre Haft. Für Frauen und Männer gilt das gleiche Strafmaß.

Außereheliche Schwangerschaften sowie die Geburt nichtehelicher Kinder sind in Oman illegal. Das Strafmaß entspricht den Ausführungen zu außerehelichem Geschlechtsverkehr.

Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen werden strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht die Todesstrafe.

Alkoholkonsum ist auch Nichtmuslimen in der Öffentlichkeit (z.B. an öffentlichen Stränden) streng untersagt und strafbar.

Die Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka ohne mehrsprachiges ärztliches Attest kann als strafbare Handlung angesehen werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.

In der Regel können religiöse Stätten von außen fotografiert werden; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.

Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.

Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der omanischen Behörden. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme sowie Strafverfolgung und Festnahme.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert und kann zur Strafverfolgung führen.

Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.

Verstöße gegen die omanischen Straßenverkehrsregeln können zu einer vorläufigen Festnahme führen.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden erfolgt in jedem Fall eine Festnahme unter Einbehalt des Reisepasses. Abhängig vom Schadenswert ist dies auch bei Sachschäden möglich. Voraussetzung für die Haftentlassung bzw. Rückgabe des einbehaltenen Reisepasses durch die omanische Polizei ist grundsätzlich die Klärung der Schuldfrage. Dazu u. U. erforderliche gerichtliche Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Rial Omani (OMR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Omans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber siehe Anmerkungen
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.

In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft Omans in Berlin erteilen

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss grundsätzlich vor Einreise als e-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden. Es kann in bestimmten Fällen ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.

Visa vor der Einreise (eVisa)

Die Beantragung des e-Visums ist für alle Reisende empfehlenswert. Es kann bei der Nutzung kommerzieller Webseiten zu abweichenden höheren Gebühren kommen.

  • Achten Sie bei der online Beantragung des e-Visums darauf, die offizielle Webseite der omanischen Polizei zu nutzen.

Visa bei Einreise („on arrival")

Die Erteilung eines Visums bei Einreise für Touristen und Geschäftsreisende ist nur im Ausnahmefall am Flughafen am Einreise-Schalter kostenfrei für einem Aufenthalt von bis zu 14 Tagen oder gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

  • Vorlage eines Rückflugtickets und einer Hotelreservierung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer ist erforderlich.
  • Eine Verlängerung des Aufenthalts über 14 Tage hinaus ist bei Visumerteilung bei Einreise nicht möglich. Bei einer verspäteten Ausreise wird eine Strafgebühr in Höhe von 10 OMR pro Tag erhoben.
  • Eine Arbeitsaufnahme ist bei visafreier Einreise nicht möglich.
  • Eine Zurückweisung an der Grenze ist möglich.

Sollte die beabsichtigte Aufenthaltsdauer mehr als 14 Tage betragen, können Visa für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen gegen Zahlung einer Gebühr bei Einreise sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen, vor Einreise beantragt werden.

Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können, können ebenfalls ein Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten und einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr erhalten. Reisende mit Wohnsitz in einem Staat des Golf-Kooperationsrats (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, VAE) und mit einem gewerblichen Aufenthaltstitel dürfen für 90 Tage visumfrei nach Oman einreisen, soweit der ursprüngliche Aufenthaltstitel noch mindestens drei Monate gültig ist. Die Einreise ist auch gestattet, wenn sie aus einem anderen Land erfolgt.

Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.

Weitere Informationen erteilt die Botschaft des Oman in Berlin und die omanische Polizei sowie Oman Airports.

Transit

Für den Transit am internationalen Flughafen Maskat ist kein Visum erforderlich, wenn ein durchgebuchtes Ticket für den Weiterflug vorliegt und der internationale Transitbereich nicht verlassen wird.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Visum zur einmaligen Einreise.

Einreise aus und Weiterreise nach Katar

Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie in Besitz eines in Katar erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.

Einreise aus den und Weiterreise in die Vereinigten Arabischen Emirate

Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Landgrenze oder am Flughafen ausgestellt oder kann vorab als e-Visum beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

Minderjährige

Allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige sollten vorsorglich eine Einverständniserklärung der Eltern/des Elternteils in englischer und /oder arabischer Sprache mit sich führen.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Sämtliche mitgeführte Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.

Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka. sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden.

Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als zwei Flaschen Alkohol (max. zwei Liter) sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen.

Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden. 

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Auch Ruanda und Tansania zählen für die Einreise in den Oman als Gelbfiebergebiet. Oman selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Diese von Aedes-Mücken übertragene Virusinfektion wird in den letzten Jahren selten im Raum Maskat gemeldet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria

Nach eigenen Angaben ist das Land malariafrei. Der letzte autochthone Fall ist 2009 aufgetreten. Es werden keine Maßnahmen empfohlen, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. 

HIV/AIDS

Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate mit einer Prävalenz von unter 0,1 %. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), das sich von dem Erreger bei COVID-19 (SARS-CoV-2) unterscheidet. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Grippe (Saisonale Influenza)

Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Oman vor allem in den Monaten September/Oktober oder während bzw. nach der Monsunzeit (Süden).

  • Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen.
  • Achten Sie auf persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, ggf. Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen).

Tollwut (Rabies)

Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Wildtiere, ganz selten Hunde, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Füchsen und Wildtieren.
  • Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
  • Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein.

  • Achten Sie auf guten Sonnenschutz und ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.

Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.

  • Achten Sie auf Warnungen an den Stränden.
  • Konsumieren Sie keinen Alkohol beim Baden und Schwimmen.
  • Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder beim Spielen an Stränden.

Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich, aber selten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen, gerade bei Notfällen oder Unfällen, entspricht nicht überall europäischem Standard. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen, meist sehr teurem Niveau möglich.
Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden.

Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert.

Die deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke und regelmäßig einzunehmende Medikamente mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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