Unbeschwertes Reisen

VERANSTALTER HINWEISE FÜR UNBESCHWERTES REISEN WÄHREND DER CORONA ZEIT

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Das Reisen in sehr viele Länder ist wieder ohne allzu große Einschränkungen möglich. Da uns Ihr Wohl und Ihre Gesundheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen stets aktuelle Hinweise zu den Reisemöglichkeiten, auch zum Ende der Corona Pandemie geben möchten, sind wir im ständigen Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen sowie Behörden und unseren Partnern vor Ort.

Aktuelle Situation bei Reisen in Europa und in ferne Länder

Das Auswärtige Amt hat Reiserestriktionen für die meisten EU Länder weitestgehend erleichtert bzw. aufgehoben. In Nicht-EU Länder gelten sie allerdings zumeist weiterhin und werden oft ad-hoc je nach Inzidenzlage im Land geändert. Grundsätzlich hat die Bundesregierung die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete aufgehoben. Die Corona Reisehinweise für die einzelnen Länder sind sehr dynamisch und ändern sich entsprechend der örtlichen Situation. Die jeweils aktuell gültigen Hinweise finden Sie bei uns auf der website unter “Corona-Informationen” hier weiter unten oder auf der jeweiligen Länder- oder Reiseseite bzw. unten in der Fusszeile der website unter der Rubrik “Corona Informationen”. Diese Informationen gelten für Reisen ab Deutschland. Bei Reisen mit Abflug in der Schweiz informieren Sie sich bitte bei den Schweizer Behörden.

Da wir noch einige Monate mit dieser Situation weiter pragmatisch umgehen müssen, bieten wir Ihnen ein Maximum an Flexibilität und Sicherheit bei der Reiseplanung für 2021.

Sollten Sie langfristige Planungssicherheit wünschen und möchten eine Reise planen und buchen, dann bieten wir Ihnen mit der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung und Umbuchung bei Flugreisen. Mit dieser kostenlosen Umbuchungs- und Stornogarantie gewähren wir Ihnen bei Neubuchungen von Reisen mit Antrittsdatum bis 30.04.22 bis zu 30 Tage vor der Abreise eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung, falls das Coronavirus die Reise in das gebuchte Land nicht möglich macht und dies durch einen entsprechenden Reisehinweis/ Reisewarnung (nur bei Virusvariantengebiet) angezeigt ist. 30 Tage gilt für alle Rundreisen in EU und Nicht-EU Länder bei denen Sie die Reise bei uns inkl. Flug gebucht haben.  Die kostenlose Umbuchungs- und Stornogarantie gilt für alle Privatreisen und Kleingruppenreisen sowie alle Vor- und Nachprogramme inkl. internationalem Flug in normalen Tarifklassen mit den unter 2. genannten Fristen. Weitere Ausnahmen von dieser Regelung sind Flüge zu Sonderbedingungen und Sonderpreisen (diese werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt) sowie Kreuzfahrten und Ausflüge/Aktivitäten.

Sollten Sie, was niemand denkt, leider selbst nachweislich infiziert sein und unabhängig vom Reisehinweis des Auswärtigen Amtes oder des Reiselandes die geplante Reise nicht antreten können, gelten selbstverständlich die gleichen flexiblen Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE (medizinischer Nachweis erforderlich). Bei einer kostenlosen Stornierung im Rahmen der Sorglos-Buchen-Garantie entstehen Bearbeitungsgebühren von 30€ je Buchung, die mit der geleisteten Anzahlung verrechnet oder separat in Rechnung gestellt werden.

Weitere Informationen zum und einen noch umfassenderen Reiseversicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus entnehmen Sie der Website unseres Partners Allianz/ Elvia Assekuranz unter folgendem Link https://www.allianz-reiseversicherung.de/hilfe-und-service/coronavirus-info/

Weitere Fragen zu Reisehinweisen, der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE und zum Planen und Buchen von Reisen in der aktuellen Situation beantworten wir gerne: +49 221 29255770 oder [email protected] oder im Chat auf der website.

 

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Tagesaktuelle Corona Informationen

Hier finden Sie täglich für Sie aktualisierte Informationen zur Coronalage sowie zu Reiseregelungen und -vorschriften in den auswählbaren Ländern weltweit Ferner sind in den Informationen je Land auch Links zu Websites zu finden, die Sie auf Portale weiterleiten, um dort die notwendigen Formulare zur Einreise zu erstellen
Details erfahren

Hygiene- & Sicherheitskonzept

Ihre Gesundheit und Sicherheit haben für uns höchste Priorität. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort haben wir ein Hygiene- & Sicherheitskonzept erarbeitet. So können Sie sorglos Ihre Traumreise in vollen Zügen genießen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Vorgaben in Ihrem eigenen Interesse und aus Rücksicht auf Mitreisenden zu befolgen.

Vor der Reise

Bereits mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie von uns Informationen zu den Hygiene-Vorschriften. Nehmen Sie bitte ausreichend Gesichtsmasken und Handdesinfektionsmittel mit.

An- und Abreise

Bitte beachten Sie, dass derzeit ein durchgängiger Mund-/Nasenschutz im öffentlichen Personenverkehr (nah und fern) vorgeschrieben ist. Für Kinder unter sechs Jahren ist dieser nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, sollte ein dementsprechendes Attest bei sich führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn.

In den Terminalanlagen der Flughäfen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Damit der Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird, sind in sämtlichen Wartebereichen Markierungen am Boden angebracht. Zudem kann nur jeder zweite Sitzplatz genutzt werden. Des Weiteren weisen mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen auf die geltende Abstandsregel hin.

Reisende sollten sich auf längere Wartezeiten und Verzögerungen einstellen. Daher empfehlen wir, frühzeitig vor Abflug am Flughafen zu sein:

  • bei Reisezielen in der EU: mindestens 3 Stunden vor Abflug
  • bei Reisezielen außerhalb der EU: mindestens 3,5 Stunden vor Abflug.

Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt dringend auf der Webseite Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, da es teilweise unterschiedliche Vorschriften gibt. Die Flugzeughersteller Boeing und Airbus bestätigen die Verwendung von Hepa-Filtern in den Klimaanlagen, womit die Luftqualität vergleichbar ist mit der in Operationssälen oder auf Intensivstationen. Die Fluggesellschaften versuchen, Abstand zu gewährleisten, geben jedoch keine Garantie für einen freien Mittelplatz. Bei einigen Airlines ist das Tragen von Visieren (Face Shields) und Masken mit Ventil nicht zulässig.

Ankunft im Zielgebiet/ Transfer

Bei Einreise am Flughafen können stichprobenartig Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen durchgeführt werden. Sollten Sie leichte Erkältungssymptome verspüren und dennoch reisen wollen, empfehlen wir, sich 48 Stunden vor Abreise einem Corona-Schnelltest zu unterziehen und das negative Testergebnis (Ihr Name muss auf dem Testergebnis deutlich zu sehen sein zudem muss das Testergebnis in englischer Sprache sein) mitzuführen und entsprechend vorzulegen. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder.

Wir setzen für die meisten Reisen gecharterte Busse ein. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Sollte es uns nicht möglich sein, einen eigenen Bus zu stellen, gelten die Belegungsgrenzen gemäß den lokalen Vorschriften des jeweiligen Zielgebiets. In den Bussen empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Desinfektionsmittel für die Hände wird in der Regel bereitgestellt. Es gelten die lokalen Vorschriften.

Wo möglich, wird nur die hintere Tür der Busse zum Ein- und Aussteigen genutzt. Es erfolgt in der Regel ein systematisch koordiniertes Ein –und Aussteigen zur Kontaktvermeidung. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.

Hotelunterbringung

Die Hotels verfügen in allen relevanten Bereichen über eine ausreichende Menge an Desinfektionsspendern. Die Hotelangestellten tragen Mund-Nasen-Bedeckungen im direkten Kontakt mit den Gästen und werden im Umgang mit den Hygiene-Vorschriften zu Covid-19 geschult. Die Hotels sind angehalten, die Hotelmitarbeiter in festen Teams arbeiten zu lassen, um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren.

Die Grundreinigung der Zimmer erfolgt vor jeder neuen Anreise mit geeignetem Desinfektionsmittel. Entertainment-Aktivitäten sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter in der Regel möglich, sofern es vereinzelt durch lokale Vorschriften nicht zu Einschränkungen kommt. Zu Beginn der Lockerungen kann nicht immer gewährleistet werden, dass alle Einrichtungen, wie z.B. Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum in den Hotels geöffnet sind. Dies ist abhängig von den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes.

Verpflegung

Unsere Hotelpartner verzichten überwiegend auf Mahlzeiten in Büffetform. Die Mahlzeiten werden stattdessen größtenteils à la carte am Tisch gereicht. Sollte auf Büffets nicht verzichtet werden können, geben die Hotelangestellten das Essen in der Regel auf die Teller. In den entsprechenden Räumlichkeiten werden zwischen den einzelnen Tischen großzügige Abstände eingehalten (mindestens 1,50 Meter).

Auch bei Restaurants sind unsere lokalen Partner angehalten, auf das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter) und eine à la carte-Verpflegung zu achten.

Während der Rundreise (Reisebus oder Fahrzeug bei Privatreise)

Bei jeder neuen Reisegruppe werden die eingesetzten Reisebusse/ Fahrzeuge hinreichend desinfiziert. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Desinfektionsmittel (Handspender) sind in allen Bussen ausreichend vorhanden. In den Bussen empfehlen wir generell das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Lokale Vorschriften sind insgesamt zu beachten.

Die Begrüßung erfolgt kontaktlos. Reiseleiter und Fahrer tragen einen Mund-/Nasenschutz.

Wo möglich, wird lediglich die hintere Bustür zum Ein- und Aussteigen genutzt und ein systematisches Ein- und Aussteigen anhand der Sitzplatzlage koordiniert. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.

Sollten Sie während der Reise Krankheitssymptome aufweisen, wird sich Ihr Reiseleiter darum kümmern, dass Sie schnellstmöglich untersucht und falls möglich auf Covid-19 getestet werden. Zu diesem Zweck führt der Reiseleiter jederzeit Informationen über nahegelegene Krankenhäuser und Ärzte mit sich. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch die Behandlung von Pandemieauswirkungen beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Ländern muss eine Auslandskrankenversicherung erforderlich ist.

Begegnungen/ Ausflüge

Die Reisen mit uns beinhalten die Begegnung mit der Kultur und den Menschen des Landes. Dies wollen wir auch in der jetzigen Situation nicht missen, auch möchten wir mit unseren Besuchen die Menschen vor Ort weiterhin unterstützen. Bitte achten Sie deshalb auch hier auf ein entsprechendes Verhalten und das Einhalten von genügend Abstand.

Bei Besichtigungen werden die Bestimmungen der einzelnen Länder zur Begrenzung von Gästen an den Sehenswürdigkeiten eingehalten und es wird explizit auf die Beachtung der erforderlichen Abstandsregeln hingewiesen (Mindestabstand: 1,50 Meter). Eventuell müssen hierfür Reiseabläufe angepasst werden (gegebenenfalls kann dies auch kurzfristig vor Ort geschehen). Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Ausflüge nicht wie geplant stattfinden können. Hier planen wir für Sie Alternativen ein. Der Reiseleiter trägt einen Mund-/Nasenschutz und spricht so laut, dass er für alle Reisenden trotz Abstand gut verständlich ist.

Auf vielen Reisen nutzen wir zur Unterstützung Audiosysteme, damit Sie trotz Abstand Ihrer Reiseleitung gut folgend können.

Reiseleiter

Unsere Partner-Agenturen vor Ort sind angehalten, alle Reiseleiter auf die Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Covid-19 zu schulen und hierbei mit Gesundheitsbehörden und Gesundheitsspezialisten zusammen zu arbeiten. Die Reiseleiter werden kontrollieren, dass der Bus gründlich gereinigt, gelüftet und desinfiziert wird.

Aktuelle Reisehinweise der Länder

Hier finden Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise in Bezug auf Covid-19 pro Reiseland im Überblick.

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Simbabwe

Überblick

Stand - Fri, 09 Feb 2024 14:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 09 Feb 2024 14:45:01 +0100)

Letzte Änderungen: 

Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage und der daraus resultierenden sozialen Spannungen muss in den städtischen Ballungsräumen mit Demonstrationen und teilweise auch mit gewaltsamen Auseinandersetzungen gerechnet werden.
Ausländer dürfen ohne staatliche Akkreditierung nicht über die aktuellen Entwicklungen im Land berichten. Das schließt auch jegliches Sammeln von Informationen, Gespräche mit der Bevölkerung oder das Fotografieren mit der Handykamera ein, da dies als illegale journalistische Tätigkeit ausgelegt werden kann. In Notfällen ist von Sicherheitskräften in der Regel keine Hilfe zu erwarten.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und fotografieren Sie diese nicht.
  • Beteiligen Sie sich nicht an Diskussionen mit politischem Inhalt, auch nicht in den sozialen Medien.
  • Führen Sie außerhalb Ihrer Unterkunft stets Ausweisdokumente mit sich.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die ausgesprochen schwierige politische, wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung hat zu einem Anstieg der Kriminalität geführt. Vor allem in den Innenstädten von Harare und Bulawayo, aber auch in den kleineren Städten, sind verstärkt Taschendiebstähle und „smash and grab"-Überfälle zu verzeichnen.
Nachts besteht ein erhöhtes Überfallrisiko, besonders in den Städten, an roten Ampeln und unbeleuchteten Kreuzungen.

  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuß unterwegs.
  • Halten Sie im Auto die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt.
  • Lassen Sie Handtaschen, Fotoapparate usw. nicht sichtbar im Auto liegen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht größtenteils ein subtropisches Klima.
In der Regenzeit von November bis April kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

Simbabwe liegt in einer latent seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Flugverbindungen bestehen nach Harare, Victoria Falls und Bulawayo.

Die europäische Kommission hat 2017 eine Betriebsuntersagung für den europäischen Luftraum gegen die Fluglinie Air Zimbabwe ausgesprochen, siehe Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

In Simbabwe herrscht Linksverkehr. Meist schlechter Straßenzustand, nicht funktionierende Ampeln, Tiere auf Landstraßen, schlechte Straßenbeleuchtungen und Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar.

Der Zustand der Mietwagen ist nicht mit dem in europäischen Ländern zu vergleichen. Reisende müssen je nach Versicherungsbedingungen für Schäden am Mietwagen haften, auch bei Fremdverschulden.

Öffentliche Busse sind wegen fehlender Ersatzteile und mangelhafter Wartung oftmals in schlechtem technischen Zustand.

Taxis stehen vor allem von den großen Hotels aus zu Verfügung, können aber auch per Telefon gerufen werden. Grundsätzlich sind lizensierte Taxis mit Taxametern ausgestattet.

Die Versorgung mit elektrischem Strom, Trinkwasser und insbesondere auch mit Kraftstoffen (Benzin und Diesel, überwiegend lange Warteschlangen an den Tankstellen) ist nicht flächendeckend gesichert. Die schlechte Stromversorgung führt zudem zur Beeinträchtigung von Telekomunikation.

  • Vermeiden Sie Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen.
  • Verlassen Sie bei Reisen mit einem Mietwagen die Hauptstraßen nicht.
  • Achten Sie bei Mietwagen auf eine ausreichende Versicherung auch für Fremdverschulden.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Fahrten über Land.
  • Handeln Sie bei Taxis ohne Taxameter den Fahrpreis vor Fahrtantritt aus.
  • Führen Sie bei Überlandfahrten stets genügend Trinkwasser und Kraftstoff mit.
  • Stellen Sie möglichst vor der Anmietung einer Unterkunft sicher, dass diese über eine eigene Wasserversorgung mittels eigener Brunnenanlage oder Wasservorratstanks verfügt.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind mit Strafe bedroht (Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft), werden von der derzeitigen Regierung öffentlich verurteilt und, wie in vielen anderen afrikanischen Ländern, auch traditionell als unmoralisch empfunden.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren und Filmen von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, Polizisten, VIPs und sicherheitsrelevanten Gebäuden (z. B. der Amtssitz des Präsidenten "Zimbabwe House" oder auch "State House" auf der Borrowdale Road in Harare) ist verboten. Dies wird durchaus sehr weit ausgelegt. Landschaftsfotos, bei denen zufälligerweise Farmen von Regierungsmitgliedern mitaufgenommen wurden, führten schon zu Verhaftungen.

  • Beachten Sie unbedingt Fotografierverbote.

Geld/Kreditkarten

Die bisher gängige Währung in Simbabwe, der USD, wurde durch eine neue Landeswährung, den Zimbabwe Dollar (ZWL), ersetzt und die Verwendung ausländischer Währungen untersagt.

Die Bezahlung mit USD ist jedoch in den meisten Geschäften, Hotels und Restaurants möglich. Ebenso bevorzugen viele Unternehmen die Bezahlung mit USD. Generell herrscht Bargeldknappheit. Banknoten und Münzen der neuen Landeswährung ZWL existieren bislang nur in begrenztem Umfang.

Der elektronische Zahlungsverkehr wird mit sogenannten RTGS-Dollar („Real Time Gross Settlement") abgewickelt.

Die Modalitäten des Zahlungsverkehrs unterliegen immer wieder kurzfristigen Änderungen.

Die Bezahlung mit ausländischen Kreditkarten und das Abheben von Bargeld an Geldautomaten sind derzeit nicht landesweit sichergestellt. Kreditkarten werden nur sehr selten akzeptiert; wenn überhaupt, dann zumeist Visa und Mastercard. Reisende sollten ihre Reise daher mit ausreichend Bargeld antreten. Es ist ratsam, größere Geldbeträge im Hotel im Safe zu deponieren, um das Diebstahlrisiko zu minimieren.

Bei Geldmangel oder Verlust der mitgebrachten Reisemittel besteht die Möglichkeit, sich über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister Geld aus Deutschland in kleineren Mengen überweisen zu lassen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass aufgrund des allgemeinen Devisenmangels einzelne Filialen dieser Finanztransaktionsdienstleister trotz erfolgter Überweisung nicht in der Lage sind, Bargeld auszuzahlen. Ausgenommen ist hiervon nach eigener Auskunft die Filiale in der Ecobank Zimbabwe, 2 Piers Road Sam Levy's Village, Borrowdale, Harare, Tel.: +263-42-851642.

  • Prüfen Sie mit Ihrem Reiseveranstalter, Ihrem Hotel oder Ihrer Lodge, wie Sie Zahlungen leisten oder Bargeld erhalten können.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Simbabwes sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigen Aufenthalt hinaus gültig sein.

Einreise mit Transitflügen/und Rückflug via Südafrika

Sowohl die südafrikanischen als auch die simbabwischen Einreisebehörden verlangen, dass in jedem Pass mindestens noch sechs leere visierfähige Seiten verfügbar sind. Simbabwe und Südafrika verlangen jeweils zwei aufeinanderfolgende leere visierfähige Seiten in jedem Pass für die Ein- und Ausreise. Darüber hinaus verlangen beide Länder zusätzlich zwei weitere leere, visierfähige Seiten.

  • Beachten Sie, dass bei Transitflügen via Südafrika und Rückflug via Südafrika mindestens sechs leere Seiten im Pass verfügbar sind; bei Einreise nach Simbabwe (ohne Transitflug) mindestens vier leere Seiten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Dieses kann nur bei der Einreise sowohl an den Landesgrenzen als auch an den Flughäfen erteilt werden. Detaillierte Informationen sind beim Department of Immigration Zimbabwe oder bei der simbabwischen Botschaft in Berlin erhältlich.

Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30 USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt.

Das bei der Einreise erhältliche Visum ist ein touristisches Visum, das keine Aufnahme von Tätigkeiten im Land erlaubt. Auch ehrenamtliche Praktika stellen einen Verstoß gegen simbabwische Aufenthaltsbestimmungen dar, die zu hohen Geld- und Haftstrafen führen können.

Für die Aufnahme einer Tätigkeit, auch einer freiwilligen, ist ein sogenanntes Business Visum zu beantragen; der entsprechende Aufenthaltstitel wird anschließend vom Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave., erteilt.

Für den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus oder für den Besuch eines der Nachbarländer ist eine Visumverlängerung bzw. gegebenenfalls eine Änderung in ein Visum zur mehrfachen Einreise (Multiple-Entry-Visa) durch das Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave. erforderlich.
Die Änderung oder Verlängerung sollte rechtzeitig beantragt werden, um unangenehme Folgen wie Verschiebung der Abreise zu vermeiden.
Auch die Einwanderungsbehörden in den größeren Städten können eine Visumverlängerung oder Änderung vornehmen. Zuständig ist jeweils das Department of Immigration.

Verstöße gegen die simbabwischen Aufenthaltsbestimmungen können zu hohen Geldstrafen und Haft führen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Freigrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren und Gütern bei der Einreise wurde auf 2.000 USD reduziert.

Die Einfuhr von Bargeld ist weiterhin in unbeschränkter Höhe möglich. Allerdings sollte die eingeführte Menge bei der Einreise unbedingt beim simbabwischen Zoll deklariert werden, damit der Restbetrag bei Ausreise wieder mitgeführt werden kann. Nach Angaben des simbabwischen Zolls beträgt die Höchstgrenze 10.000 USD. Weitere Informationen bietet der simbabwische Zoll  (Importation and Exportation of Currency by Travellers)

Bei Ausfuhr einer größeren Menge an Kunsthandwerk und Shona-Skulpturen, die zum Verkauf bestimmt sind, muss eine Genehmigung der Zollbehörde vorgelegt werden. Die Vorschriften können sich ständig ändern, daher empfiehlt es sich, direkt beim Zoll in Harare nachzufragen.

Nach simbabwischem Recht ist die Einfuhr von persönlichen Jagdwaffen (Gewehren) für eine Jagdsafari mit dazugehörender Munition prinzipiell zwar erlaubt. Für die Einfuhr ist jedoch eine befristete Erlaubnis (Temporary Import Permit) notwendig, die man an jedem internationalen Flughafen Simbabwes erhalten kann. Die Einfuhr von automatischen Langwaffen sowie von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet. Die temporäre Ausfuhr von Jagdgewehren (welche von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst sind) aus Deutschland nach Simbabwe ist aufgrund eines bestehenden Waffenembargos jedoch verboten. Weitere Informationen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhältlich.

Heimtiere

Heimtiere benötigen neben einer gültigen Tollwutimpfung und eines veterinärärztlichen Zeugnisses eine „Import Permit". Nehmen Sie hierzu rechtzeitig Kontakt mit der Konsularabteilung der Botschaft von Simbabwe auf. 

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über vier Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter vier Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein hohes Malariarisiko  besteht in allen Regionen (Ausnahmen s.u.), einschl.  Sambesital, den Viktoriafällen, den Nationalparks Chizaria, Hwange, Gonarhezou und Mana Pools. In der Provinz Midlands und dem Nationalpark Matobo besteht von Juni bis Oktober ein mittleres, von November bis Mai ein hohes Risiko. Mittlere Risiken bestehen in Harare und Bulawayo. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber sowie in den Abendstunden und nachts.
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS-Infektionen stellen ein relevantes Problem in Simbabwe dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

Im Norden des Landes - vor allem im Karibabecken - kann es sporadisch (auch bei Safari-Touristen) zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.

  • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung auf dem Lande und in der Hauptstadt ist mit westeuropäischen Strukturen nicht vergleichbar. Es gibt zumindest in der Hauptstadt einige Kliniken und Krankenhäuser (Privatsektor) mit sehr ordentlichen Verhältnissen. Sehr schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika/Deutschland ausgeflogen werden. In vielen Apotheken findet sich eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten.

Medizinische Evakuierungen bietet im Gastland Emergency Medical Rescue Services - EMRES - oder auch die Firma ACE Air & Ambulance an. Im medizinischen Notfall wird der komplette Patiententransfer, inklusive Benachrichtigung aller Facharztrichtungen, nach Südafrika organisiert.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. 
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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